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Fischereischein beantragen
[Nr.99042001012000 ]

Verfahrensablauf

  • Nach erfolgreicher Fischereischeinprüfung können Sie Ihren Fischereischein bei Ihrer örtlich zuständigen Ordnungsbehörde (ggf. Hafenamt) beantragen (Berufsfischer:innen wenden sich bitte an die oberste Fischereibehörde).
  • Sie stellen einen Antrag auf Erteilung eines Fischereischeins.
  • Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis) sowie ein aktuelles Passfoto (ab dem 16. Lebensjahr) sowie das Fischereischein-Prüfungszeugnis (oder Zeugnis als Fischwirt:in bzw. Fischereipatent).
  • Es findet eine Prüfung der Unterlagen statt.
  • Nach Bezahlung der Verwaltungsgebühr wird der Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt (für Berufsfischer:innen bei der obersten Fischereibehörde).
  • Der Fischereischein ist in Schleswig-Holstein gültig, wenn vor Ausübung des Fischens/Angelns zusätzlich die Fischereiabgabe bezahlt wurde.

Voraussetzungen

Mindestalter: 12 Jahre

  • bestandene Fischereischeinprüfung und entsprechendes Zeugnis
  • Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
  • Es dürfen keine Versagungsgründe (Wilderei, Tierquälerei, Urkundenfälschung) gemäß § 28 LFischG vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fischereischein-Prüfungszeugnis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, o.ä.)
  • Ab 16 Jahren: Lichtbild
  • Zur Umschreibung bei Umzug nach Schleswig-Holstein (Hauptwohnung): Fischereischein des anderen Bundeslandes oder Fischereischeinprüfungszeugnis (entsprechende Zeugnisse aller dt. Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: ab 12 Jahre (auf Lebenszeit ausgestellt)

Rechtsbehelf

Wenn die Behörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Bescheid beschrieben.

Fachlich freigegeben durch

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MEKUN)

Fachlich freigegeben am

04.02.2022

Gebühren

  • Gebühr: 10,00 Euro
    Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührenverordnung - VerwGebVO) zu entnehmen (siehe URL).