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Info zur Grundsteuerreform

Wer muss eine Grundsteuerwerterklärung auf den 01.01.22 übermitteln?

-       Jede/r Eigentümer/in eines Grundstückes oder

-       Erbbauberechtigte

Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.

Haben Sie Ihr Grundstück erst nach dem 01.01.22 erworben? Dann muss der Alteigentümer die Erklärung abgeben.

Welches FA ist zuständig?

Für alle im Amtsbereich des Amtes Geltinger Bucht liegenden Grundstücke ist das Finanzamt Flensburg zuständig.

Wo finde ich meine Steuernummer/Einheitswertaktenzeichen?

Wichtig: Ohne Steuernummer kann die Erklärung nicht übermittelt werden. Sie finden sie

-       auf Ihrem Einheitswertbescheid. Den haben Sie nach dem Bau oder Kauf des Grundstücks vom FA                    erhalten,

-       auf Schreiben der Bewertungsstelle vom FA (z. B. wenn Sie einen Wintergarten angebaut haben),

-       auf Ihrem letzten Grundsteuerbescheid der Gemeinde. Die StNr. sieht wie folgt aus:  75xxxxxxx.

-       Außerdem werden Sie (voraussichtlich im Juni) ein Info-Schreiben des Finanzamtes erhalten. Dort ist                dann die Steuernummer für Ihr Grundstück vermerkt.

 

Wie kann ich die Erklärung abgeben?

Die Erklärung müssen Sie elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Die elektronische Abgabe nehmen Sie z. B. über ELSTER vor. Holen Sie sich schon jetzt ein Elster-Zertifikat, wenn Sie bisher keines haben. Auch Verwandte von Ihnen dürfen Ihre Erklärung übermitteln.

Kann ich die Erklärung auch in Papierform abgeben?

Nur in Ausnahmefällen, wenn Ihnen die technischen oder persönlichen Möglichkeiten fehlen (z. B. Sie besitzen keinen PC), können Sie die Erklärung in Papierform abgeben. Die Vordrucke erhalten Sie voraussichtlich ab Juni 2022 bei Ihrer Gemeinde oder im Vorraum des FA Flensburg.

Ab wann kann ich die Erklärung an das FA übermitteln?

Die Übermittlung ist voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich.

Bis wann muss ich die Erklärung übermittelt haben?

Die Erklärungen sind bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Wo bekomme ich weitere Informationen zur Grundsteuerreform?

Im Internet unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer