Allris
Vorlage - 2018-14GV-069
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18.1 für das Gebiet "Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B 199)" 1. Abwägungsbeschluss 2. Beschluss über den Durchführungsvertrag 3. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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08.02.2018
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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26.02.2018
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Sachverhalt
Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet und ist dem Vorhabenträger zur Abstimmung übersandt.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Durchführungsvertrages kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ohne eigenständiges Verfahren im Wege der Berichtigung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. | Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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2. | Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag -siehe Vorlagenanlage- wird gebilligt. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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- 2 -
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3a. | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18.1 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B 199)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. |
3b. | Die Begründung einschließlich der ihr anliegenden Flächennutzungsplan-Berichtigung wird gebilligt. |
3c. | Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de“ ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. |
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| Abstimmungsergebnis: Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: ......... Davon anwesend: ...... Ja-Stimmen: ........ Nein-Stimmen: ......... Enthaltungen: .........
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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