Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-14GV-069

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet und ist dem Vorhabenträger zur Abstimmung übersandt.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Durchführungsvertrages kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ohne eigenständiges Verfahren im Wege der Berichtigung erfolgen.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  .........   

Davon anwesend: ......      

Ja-Stimmen: ........       Nein-Stimmen: .........         Enthaltungen: .........

 

 

2.

Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag

 -siehe Vorlagenanlage- wird gebilligt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  .........   

Davon anwesend: ......      

Ja-Stimmen: ........       Nein-Stimmen: .........         Enthaltungen: .........

 

 

 

- 2 -

 

3a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18.1 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B 199)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3b.

Die Begründung einschließlich der ihr anliegenden Flächennutzungsplan-Berichtigung wird gebilligt.

3c.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de“ ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  .........   

Davon anwesend: ......      

Ja-Stimmen: ........             Nein-Stimmen: .........             Enthaltungen: .........

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt