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08.02.2018 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Do., 08.02.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Groth, Planungsbüro GRZWO erläutert den vorhabenbezogenen B-Plan und die Vorlage mit dem Abwägungsergebnis aus der öffentlichen und TÖB- Beteiligung.
Ausschußmitglied Asmus Petersen verlässt den Sitzungssaal.
U.a. werden Fragen zur Ausweisung von Grünflächen, Nachnutzung Altbestand sowie Gestaltung beantwortet.
Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass in Sachen Durchführungsvertrag noch Abstimmungsbedarf besteht. Dieser wird zur Sitzung der Gemeindevertretung vorgelegt.
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Steinbergkirche empfiehlt der Gemeindevertretung:
| Die eingegangenen Stellungnahmen hat der Bauausschuss mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen. | ||||||||||
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| Abstimmung:
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| Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18.1 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B 199)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. | ||||||||||
| Die Begründung einschließlich der ihr anliegenden Flächennutzungsplan-Berichtigung wird gebilligt. | ||||||||||
| Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de“ ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. | ||||||||||
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Abstimmung:
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Der Durchführungsvertrag bedarf noch der Abstimmung mit dem Vorhabenträger.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: Asmus Petersen
Ausschußmitglied Asmus Petersen nimmt am weiteren Sitzungsverlauf teil; ihm wird der Beschluß bekannt gegeben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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