Wahlen
Die Wahlen und Abstimmungen werden durch die Amtsverwaltung organisiert und nach den gesetzlichen Vorgaben bekannt gemacht. Der nächste Wahltermin ist die
Landtagswahl 2027
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung, mit der Sie persönlich Ihre Stimme im Wahlraum Ihrer Gemeinde abgeben können. Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. Den dazu nötigen Wahlschein beantragen Sie beim Amt Geltinger Bucht.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen
a) in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder
b) sich in Schleswig-Holstein sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben sowie - nicht nach § 7 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
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