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ALLRIS - Auszug

26.02.2018 - 13 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet und ist dem Vorhabenträger zur Abstimmung übersandt.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung des Durchführungsvertrages kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

Da der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ohne eigenständiges Verfahren im Wege der Berichtigung erfolgen.

 

Zum dem § V 3 des Durchführungsvertrages kommt eine kurze Diskussion über die Klärung des Kunden-WC´s und der E-Ladestationen auf. Danach hat der Vorhabenträger sich verpflichtet, mindestens ein öffentlich zugängliches Kunden-WC vorzuhalten.

Er verpflichtet sich zudem, jeweils zwei Schnell-Ladestationenr Elektromobile / E-Bikes vorzuhalten. Hier wird wohl ein allgemein gültiges System von ihm gewählt werden.

 

 

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Beschluss / Abstimmung:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

Die eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: -siehe Vorlagenanlage-. Das Ergebnis ist mitzuteilen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: 17   

Davon anwesend: 12      

Ja-Stimmen: 12        Nein-Stimmen: 0        Enthaltungen: 0

 

 

2.

Der vom Vorhabenträger bereits unterschriebene Durchführungsvertrag

 -siehe Vorlagenanlage- wird gebilligt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  17

Davon anwesend: 12  

Ja-Stimmen: 12        Nein-Stimmen: 0         Enthaltungen: 0

 

- 2 -

 

3a.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) und nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) beschließt die Gemeindevertretung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18.1 für das Gebiet „Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B 199)“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3b.

Die Begründung einschließlich der ihr anliegenden Flächennutzungsplan-Berichtigung wird gebilligt.

3c.

Der Beschluss über den Bebauungsplan durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige B-Plan unter der Adresse „www.amt-geltingerbucht.de“ ins Internet eingestellt sowie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  17    

Davon anwesend: 12  

Ja-Stimmen: 12        Nein-Stimmen: 0            Enthaltungen: 0

 

Herr Sass verlässt die Sitzung um 20:20 Uhr.

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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