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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2020-15GV-098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Nach intensiver Bestandsanalyse liegt nun der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 Zweimühlenweg vor. Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:

 

 

1.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Zweimühlenweg“ einschließlich Begründung  wird in der vorliegenden Form gebilligt

 

oder

 

werden mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt:…………………..

 

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

 

 

2.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitpllanung zugänglich zu machen.

 

 

 

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Anlagen

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