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Vorlage - 2020-15GV-098
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Sterup B- Plan Nr. 9 "Zweimühlenweg" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Sterup
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Beratung und Beschluss
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16.09.2020
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Sachverhalt
Nach intensiver Bestandsanalyse liegt nun der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 Zweimühlenweg vor. Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:
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1. | Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Zweimühlenweg“ einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt
oder
werden mit folgenden Änderungen / Ergänzungen gebilligt:…………………..
Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten. |
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2. |
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitpllanung zugänglich zu machen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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Anschrift
E-Mail oder Kontaktformular