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ALLRIS - Auszug

16.09.2020 - 7 Bauleitplanung in der Gemeinde Sterup B- Plan N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende ruft TOP 7 auf und verweist auch hier auf die Sitzungsvorlage:

Nach intensiver Bestandsanalyse liegt nun der Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 9 Zweimühlenweg vor. Nach der Beratung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

Frau Grätsch erläutert den Sachverhalt anhand des Planes; Nachfragen werden beantwortet.

 

Sodann erfolgt die Abstimmung über folgenden 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Sterup beschließt:

 

 

1.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 9 „Zweimühlenweg“ einschließlich Begründung  wird in der vorliegenden Form gebilligt

 

 

 

2.

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und unter www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/ Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

 

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Abstimmung:

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

9

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

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