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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-112

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und des Planentwurfes kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung) geben.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt folgendes:

 

  1. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden/TÖB/Öffentlichkeit erfolgt. Der Entwurf zur Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 3 einschließlich Begründung und Umweltbericht (siehe Vorlagenanlage)

 

wird in der vorliegenden Form gebilligt.

 

oder

 

wird mit folgenden Änderungen/Ergänzungen gebilligt:……………………………..

Der Entwurf ist entsprechend zu überarbeiten.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu unterrichten.

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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