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Vorlage - 2019-14GV-123
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan VB Nr. 21 "Biogas Gintoft" 1. Abwägungsbeschluss 2. Beschluss des Durchführungsvertrages 3. Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Planen und Städtebauförderung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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21.05.2019
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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03.06.2019
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Sachverhalt
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21 „Biogas Gintoft“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.
Weiterhin wurde der Durchführungsvertrag ausgearbeitet.
Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Ziff. 1 des nachfolgenden Beschlusses) kann der Entwurf des Durchführungsvertrages gebilligt (Ziff. 2) werden. Nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger kann der Beschluss über den Durchführungsvertrag erfolgen. Anschließend kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss (Ziff.3) das Planverfahren zum Abschluss bringen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1. Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung/TÖB werden mit folgendem Ergebnis beraten:
-siehe Vorlagenanlage-
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Biogas Gintoft“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
oder
... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………… .
2. Der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag (s. Anlage) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21 „Biogas Gintoft“ wird gebilligt.
3.1 Aufgrund des § 10 BauGB und nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21 „Biogas Gintoft“,
bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.2 Die Begründung wird gebilligt.
3.3 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10
BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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528,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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174,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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118,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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6
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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