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ALLRIS - Auszug

03.06.2019 - 8 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21 „ogas Gintoft“ ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Weiterhin wurde der Durchührungsvertrag ausgearbeitet.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Entwurf des Durchführungsvertrages gebilligt werden. Nach Unterzeichnung durch den Vorhabenträger kann der Beschluss über den Durchführungsvertrag erfolgen. Anschließend kann die Gemeindevertretung nunmehr durch den Satzungsbeschluss das Planverfahren zum Abschluss bringen.

 

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Beschluss:  

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

1. Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung/TÖB werden mit folgendem Ergebnis beraten:

-siehe Vorlagenanlage-  

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21Biogas Gintoft wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.   Der vom Vorhabenträger unterschriebene Durchführungsvertrag zum

      vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 21Biogas Gintoft wird gebilligt.

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

17

17

0

0

Der Vorsitzende unterschreibt den Durchführungsvertrag.

 

3.1 Aufgrund des § 10 BauGB und nach § 84 LBO beschließt die Gemeindevertretung

           den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB Nr. 21Biogas Gintoft,  

           bestehend aus der Planzeichnung Teil (A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3.2 Die Begründung wird gebilligt.

3.3 Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10

           BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der

           Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der

           Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

17

17

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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