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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-122

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur 50. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche (und parallel zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.21) ist zwischenzeitlich die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden / TÖB durchgeführt worden.

 

Nach Beratung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung kann die Gemeindevertretung nunmehr den Abwägungsbeschluss und den abschließenden Beschluss fassen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.

Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:

- siehe Vorlagenanlage-

 

 

 

2.

Die Gemeindevertretung beschließt die 50. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche.

 

 

 

 

Der Amtsvorsteher wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO  waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen / waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Anschrift

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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