Allris
Vorlage - 2019-14GV-111
Grunddaten
- Betreff:
-
Einziehung eines öffentlichen Weges hier: Teilstück der Gemeindestraße "Hattlund"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Marlen Thomsen-With
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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04.03.2019
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Sachverhalt
Im Zuge der Flurbereinigung verliert das in der Anlage gekennzeichnete Teilstück der Gemeindestraße „Hattlund“ an Verkehrsbedeutung.
Gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) kann eine Straße eingezogen werden, wenn sie keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Pläne der einzuziehenden Straße (s.Anlage) sind gem. § 8 Abs. 3 StrWG für die Dauer von 4 Wochen zur Einsicht öffentlich auszulegen. Einwendungen gegen die Einziehung sind nach § 8 Abs. 4 StrWG spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung vorzulegen. Die Einziehung kann dann vom Träger der Straßenbaulast unter Würdigung der Einwendungen beschlossen und öffentlich bekanntgemacht werden.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche stellt fest, dass ein Teilstück des öffentlichen Weges – Gemeindestraße „Hattlund“ (Flur 3, Flurstück 84/1 der Gemarkung Hattlund) keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Der öffentliche Weg soll entsprechend den Vorschriften des § 8 StrWG eingezogen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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706,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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634,2 kB
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