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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-12GV-046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Stangheck plant die Erweiterung der Wohnbebauung (4-5 Baugrundstücke) im Anschluss an das B-Gebiet „Ochsenkoppel“; seinerzeit sind hier 4 Baugrundstücke ausgewiesen worden.

 

Es handelt sich -in Weiterführung der Bebauung- um den östlich gelegenen Bereich, Gemarkung Stangheck, Flur 2, Flurstück 126, Teilstück (sh. Übersichtskarte). Im Landschaftsplan ist dieser Bereich bereits als mögliche Fläche für die Wohnbauentwicklung ausgewiesen worden.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ochsenkoppel II“ für das Gebiet östlich des Wohngebietes Ochsenkoppel, 150 m der Dorfstraße K 109 –siehe anliegende Übersichtskarte-.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Informationsveranstaltung/Anhörung durchgeführt werden.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Ab-stimmung anwesend: ...  

 

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Anlagen

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