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Vorlage - 2018-12GV-046
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Stangheck Bebauungsplan Nr. 3 "Ochsenkoppel II" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Stangheck
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Beratung und Beschluss
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03.12.2018
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Sachverhalt
Die Gemeinde Stangheck plant die Erweiterung der Wohnbebauung (4-5 Baugrundstücke) im Anschluss an das B-Gebiet „Ochsenkoppel“; seinerzeit sind hier 4 Baugrundstücke ausgewiesen worden.
Es handelt sich -in Weiterführung der Bebauung- um den östlich gelegenen Bereich, Gemarkung Stangheck, Flur 2, Flurstück 126, Teilstück (sh. Übersichtskarte). Im Landschaftsplan ist dieser Bereich bereits als mögliche Fläche für die Wohnbauentwicklung ausgewiesen worden.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung Stangheck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Ochsenkoppel II“ für das Gebiet östlich des Wohngebietes Ochsenkoppel, 150 m der Dorfstraße K 109 –siehe anliegende Übersichtskarte-.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen ( § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg beauftragt werden.
- Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen und ist einzuleiten.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Informationsveranstaltung/Anhörung durchgeführt werden.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Ab-stimmung anwesend: ...
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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728,5 kB
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