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Vorlage - 2018-14GV-078
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Bebauungsplan Nr. 20 "Ostertoft" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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23.04.2018
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Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird westlich des Wohngebietes „Mühlenfeld II“ (B-Plan Nr. 7) und nördlich des Gebietes „Mühlenfeld“ (B-Plans Nr. 5) der Gemeinde Steinbergkirche ein neues Wohngebiet „Ostertoft“ ausgewiesen. Die Gemeinde reagiert somit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 14 Baugrundstücken, um vor allem ein Angebot für junge Familien mit Kindern zu schaffen.
Nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2017 wurde im Einvernehmen mit der Kreisverwaltung, Abt. Regionalentwicklung, festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB vorliegen. Insofern wird nach § 13 b / § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Ein eigenständiges Bauleitplanverfahren für diese F‑Planänderung ist nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ostertoft“ für das Gebiet nördlich der Wohngrundstücke an der Straße „Mühlenfeld“, westlich der Wohngrundstücke an der Straße „Ostertoft“, ca. 240 m östlich der Nordstraße und südlich der Wegefläche (Flurstück 103) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt / mit folgenden Änderung gebilligt:
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1.2 Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung zugänglich zu machen.
- Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13b, 13 a BauGB aufgestellt.
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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465 kB
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4
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(wie Dokument)
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140,4 kB
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