Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

23.04.2018 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Sass, Planungsro Sass & Kollegen erläutert das Vorhaben.

 

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan wird westlich des Wohngebietes „hlenfeld II“ (B-Plan Nr. 7) und nördlich des Gebietes „hlenfeld“ (B-Plans Nr. 5) der Gemeinde Steinbergkirche ein neues Wohngebiet „Ostertoft“ ausgewiesen. Die Gemeinde reagiert somit auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Baugrundstücken. Ziel der Planung ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit ca. 14 Baugrundstücken, um vor allem ein Angebot für junge Familien mit Kindern zu schaffen.

 

Nach dem Aufstellungsbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2017 wurde im Einvernehmen mit der Kreisverwaltung, Abt. Regionalentwicklung, festgestellt, dass die Voraussetzungen zur Aufstellung des B-Planes im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB vorliegen. Insofern wird nach § 13 b / § 13 a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von den frühzeitigen Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst. Ein eigenständiges Bauleitplanverfahren für diese FPlanänderung ist nicht erforderlich.

 

Eine geplante Baustraße Nordstraße/Plangebiet wird aufgrund der Ablehnung des Landesbetriebes nicht realisiert; eine Einbahnstraßenregelung ist angestrebt. Eine Bestandsaufnahme des Straßenzustandes wird vorab veranlasst.

  

 

Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

1.1  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ostertoft“  für das Gebiet nördlich der Wohngrundstücke an der Straße „Mühlenfeld“, westlich der Wohngrundstücke an der Straße „Ostertoft“, ca. 240 m östlich der Nordstraße und südlich der Wegefläche (Flurstück 103) und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

1.2  Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über die Homepage des Amtes Geltinger Bucht, Rubrik Bürgerservice / Bauleitplanung zugänglich zu machen.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13b, 13 a BauGB aufgestellt.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.  

 

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

11

11

0

0

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt