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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2018-00AA-118

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits auf der letzten Ausschusssitzung beraten und der Beschlussvorschlag abgelehnt.

In der Folge fand keine Beschlussfassung im Amtsausschuss am 08.11.2017 statt.

 

Zwischenzeitlich fand eine grundsätzliche Klärung bezüglich des Zeitraumes der Betrauung der Ostsee-Fjord-Schlei GmbH mit den Kooperationspartnern (Städte Kappeln und Schleswig, Gemeinde Mittelangeln, Ämter Haddeby, Kappeln-Land, Südangeln, Süderbrarup und Schlei-Ostsee) statt. Der Punkt ist auch auf der Tagesordnung.

 

Dem Ausschuss für Touristik wurde zur Sitzung am 07.03.2018 eine aktuell verhandelte Vorlage vorgestellt. 

 

 

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Beschlussvorschlag

Zukünftig werden die touristischen Aufgaben des Amtes zwischen der LTO Ostseefjord Schlei und dem Tourismusverein Ferienland Ostsee e.V.  gemäß folgender Aufstellung verteilt.

  1.  

Die Aufteilung erfolgt nach dem Prinzip der im Land geltenden Aufgabenteilung:

Überregional: Land SH

Regional: LTO

Lokal: Tourismusverein (Amt Geltinger Bucht)

 

Tourismusverein Ferienland Ostsee

Lokal

LTO Ostseefjord-Schlei

Regional

Zimmervermittlung, Quartiervermarktung

 

Marketing (regional)

Gastgeberverzeichnis, Buchungsportal

Gastgeberverzeichnis

Buchungsportal

Konzepterstellung und Strategieentwicklung

Vermieterbetreuung

 

Projektentwicklung

Veranstaltungen lokal (Piratensegeln u.a.)

 

Veranstaltungen regional

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (lokal)

 

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (regional)

Qualitätsverbesserung und Beratung/Klassifizierung

Tourismusförderung

Lokale Statistik

 

Marktforschung

Interessenvertretung im Amt

 

Interessenvertretung im Land

Betrieb Tourist-Informationen

 

Einwerben von Fördermitteln

 

2. Mit der Verteilung der Aufgaben werden die Zuschüsse für den Tourismus im Amt Geltinger Bucht (bisher 75.000 ) wie folgt verteilt:

Zuschuss an den Tourismusverein Geltinger Bucht: 45.000

Beauftragung der LTO mit dem regionalen Marketing: 30.000

3. Die Regelungen treten ab dem 01.01.2019 in Kraft

 

 

 

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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