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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2017-14GV-048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ ist zwischenzeitlich die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / TÖB durchgeführt worden. Nach Beratung der dort eingegangenen Stellungnahmen kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Entwurf des Bebauungsplanes in das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB geben.

Der Planentwurf wird dann nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

x

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

  1. Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten:

-siehe Anlage-  

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Ostenfeld“ und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt

 

oder

 

... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ………………...............................................

……………………………………………………………………………………………………………

 

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

 ------------------------

 

 Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:  ..........   

Davon anwesend: ..........

Ja-Stimmen: ...........        Nein-Stimmen: ...........        Enthaltungen: ..........

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .....

..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder:

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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