Allris
Vorlage - 2017-14GV-050
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche hier: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18.1 "Nahversorgungszentrum an der Nordstraße (B199)" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Empfehlung
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19.10.2017
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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23.10.2017
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Sachverhalt
Am 02.06.2014 hatte die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 18 gefasst, um für den -auf dem ehemaligen Vaku-Gelände- vorgesehenen Aldi-Neubau die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das bestehende Einkaufszentrum wurde beim Aufstellungsbeschluss in den Geltungsbereich einbezogen, um dort nach Umsiedlung des ALDI-Marktes die weitere Entwicklung um die Edeka-Erweiterung herum gezielt steuern zu können.
Das aktuelle Planungskonzept hingegen sieht vor, beide Märkte auf das ehemalige Vaku-Gelände umzusiedeln. Für die Nachnutzung des Altbestandes wird jedoch kurzfristig kein Konzept vorliegen, zumal die Gemeinde beabsichtigt, im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ u.a. grundlegend an die Aufarbeitung und Beseitigung der im Ortszentrum bestehenden städtebaulichen Missstände heranzugehen.
Mit der Neubaumaßnahme Aldi / Edeka auf dem ehemaligen Vaku-Gelände kann und soll aber wegen der Eilbedürftigkeit nicht auf ein konkretes Nachnutzungskonzept für den Altbestand gewartet werden; dieser Bereich ist also bauleitplanerisch vorzuziehen. Daher wird, gleichermaßen als erster Bauabschnitt des Planbereichs, das ehem. Vaku-Gelände als vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18.1 eigenständig und vorgezogen bearbeitet.
Zwischenzeitlich wurde hierzu der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeindevertretung den Planentwurf nunmehr in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkiche beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18.1 einschließlich Begründung wird in der
vorliegenden Form gebilligt
oder wird mit folgenden Änderungen gebilligt: .……………..……...... .
Der Planentwurf und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu
benachrichtigen.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter:..........
Davon anwesend: ..........
Ja-Stimmen: ........... Nein-Stimmen: ........... Enthaltungen:..........
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO .....
..... waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: …………………………………………………… .
Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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