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Vorlage - 2016-01GV-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Ahneby 46. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche für das Gebiet der Landschlachterei Lassen, Ahneby Bebauungsplan Nr. 1 "Landschlachterei & Catering Ahneby" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Ahneby
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Beratung und Beschluss
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15.12.2016
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Sachverhalt
Planungsziele und -konzept der Gemeinde Ahneby mit dem Bauleitverfahren sind:
Entwicklung des Plangeltungsbereichs zu einem „Sonstigen Sondergebiet“ nach § 11 Baunutzungsverordnung mit dem Zweck der Veredelung von landwirtschaftlichen Produkten durch ein familienbetriebenes Schlachtereigewerbe.
Entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung aus dem Regionalplan V für den Planungsraum „Schleswig-Holstein Nord“ (2002) ist historisch gewachsenes Gewerbe mit lokalem Arbeitsplatzangebot als endogenes Entwicklungspotenzial auch dezentral zu fördern (Ziffer 4.2-3). Insbesondere auch die Ernährungswirtschaft als raumbedeutsamer Wirtschaftszweig ist zu erhalten und zu entwickeln - durch Modernisierung, Umstrukturierung und Spezialisierung regional produzierender Veredelungsbetriebe (Ziffer 7.1.1.-7).
Die Gemeinde möchte die örtlichen Arbeitsplätze des Schlachterei- und Catering-Betriebes Lassen & Sohn e. K. sichern und erweitern. Zudem ist das vorhandene Zusammenspiel von Tierproduktion und Veredelung zu sichern.
Der Schlachterei- und Cateringbetrieb stößt an bauliche Entwicklungsgrenzen durch ineffiziente Arbeitsabläufe und Kapazitätsauslastung der Bestandsgebäude. Zudem erfordern neue veterinär-hygienische EU-Richtlinien bereits heute bauliche Anpassungen.
Die Bauleitplanung wird als Grundlage einer zukünftigen Bestandsüberplanung des Traditionsbetriebes Landschlachterei Lassen dienen. Die Planung wird abzielen auf die Optimierung ungünstiger Arbeitsabläufe und eine Aufstockung der Produktion in Schlachterei und Cateringbetrieb zur Sicherung und Weiterentwicklung des vorhandenen Schlachtereigewerbes mit betriebsnahem Wohnen für die Familie / für den Betriebsleiter.
Der qualifizierte Bebauungsplan Nr. 1 „Landschlachterei & Catering Ahneby“ wird für den Plangeltungsbereich Festsetzungen enthalten, die mit dem Blick auf zukünftige Erfordernisse der Ernährungsbranche Raum für Entwicklungen lassen.
Beschlussvorschlag
- Für das Gebiet „Landschlachterei Lassen, Ahneby“, östlich der Kreisstraße 25, der Dorfstraße und nördlich der Osterstraße in der Ortslage Ahneby wird der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Ahneby das Ziel, innerhalb des Plangebietes ein „Sonstiges Sondergebiet“ zum Erhalt und zur Zukunftssicherung des bestehenden Gewerbes am Standort Ahneby zu entwickeln.
- Die Zielsetzung, innerhalb des Plangebietes ein „Sonstiges Sondergebiet“ zu entwickeln, kann nicht aus der Flächennutzungsplanung entwickelt werden. Dort ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren des Bebauungsplanes wird der gemeinsame Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Steinbergkirche durch Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 geändert.
Die detaillierten Inhalte des Bebauungsplanes wird die Gemeinde Ahneby im Weiteren bestimmen.
Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe soll das Planungsbüro projektpiloten UG, Dipl. Ing. Architekt Lund beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierunggrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.
- Die Kosten des Verfahrens trägt –unabhängig vom Ausgang des Verfahrens- die Landschlachterei Lassen, Ahneby als Vorteilsnehmer.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter:
davon anwesend:Ja - Stimmen: Nein - Stimmen: Stimmenthaltungen:
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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117,2 kB
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