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ALLRIS - Auszug

15.12.2016 - 6 Bauleitplanung in der Gemeinde Ahneby 46. Änder...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Firma A. Lassen & Sohn möchte sich betrieblich in östlicher Richtung erweitern.

Da die Gemeinde Ahneby über keinen Bebauungsplan verfügt, sondern lediglich einen Landschaftsplan aus dem Jahr 1972 besitzt, indem das Gelände als Vorrangfläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, ist einen Bebauung auf diesem Gebiet bislang nicht möglich.

Frau Alsen-Lund als Projektplanerin schlägt vor, das gekennzeichnete Gebiet als „Sonstiges Sondergebiet“auszuweisen und erläutert hierzu das Verfahren.

Gemeindevertreter Gerd Lassen wird von der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen Befangenheit ausgeschlossen.

 

In der Gemeindevertretung herrscht Einigkeit darüber, der Firma A. Lassen & Sohn eine betriebliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Es wird folgender Beschluss gafasst:  

 

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Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet „Landschlachterei Lassen, Ahneby“, östlich der Kreisstraße 25, der Dorfstraße und nördlich der Osterstraße in der Ortslage Ahneby wird der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde Ahneby das Ziel, innerhalb des Plangebietes ein „Sonstiges Sondergebiet“ zum Erhalt und zur Zukunftssicherung des bestehenden Gewerbes am Standort Ahneby zu entwickeln.
  2. Die Zielsetzung, innerhalb des Plangebietes ein „Sonstiges Sondergebiet“ zu entwickeln, kann nicht aus der Flächennutzungsplanung entwickelt werden. Dort ist das Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.

Im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren des Bebauungsplanes wird der gemeinsame Flächennutzungsplan des ehemaligen Amtes Steinbergkirche durch Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 geändert.

Die detaillierten Inhalte des Bebauungsplanes wird die Gemeinde Ahneby im Weiteren bestimmen. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.

Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB).
  2. Mit der Ausarbeitung der Planentwürfe soll das Planungsbüro Projektpiloten UG, Dipl. Ing. Architekt Lund beauftragt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den Umfang und Detaillierunggrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Rahmen einer öffentlichen Anhörung durchgeführt werden.
  5. Die Kosten des Verfahrens trägt –unabhängig vom Ausgang des Verfahrens- die Landschlachterei Lassen, Ahneby als Vorteilsnehmer.

 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

8

8

0

0

 

Aufgrund des § 22 GO war folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Gerd Lassen

An den folgenden Beratungen nimmt Herr Gerd Lassen wieder teil.

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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