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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-01GV-016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde bis zu 1.000 Euro) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

 

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

a) Die Gemeindevertretung Ahneby nimmt den Bericht über die im Rahmen des § 4 der Haushaltssatzung 2016 geleisteten unerheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von zusammen 1.579,55 Euro (Stand: 30.11.2016)) zur Kenntnis.

b) Für die geleisteten bzw. noch zu leistenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 von rd. 19.688,80 Euro wird die Zustimmung / nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung erteilt.

 

 

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Anlagen

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