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15.12.2016 - 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 15.12.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Wilhelm Schmidt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde bis zu 1.000 Euro) kann der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Bürgermeister hat der Gemeindevertretung über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen zu berichten.
Bürgermeister Iversen erläutert die über- und außerplanmäßigen Ausgaben anhand der Vorlage.
Beschluss:
a) Die Gemeindevertretung Ahneby nimmt den Bericht über die im Rahmen des § 4 der Haushaltssatzung 2016 geleisteten unerheblichen über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von zusammen 1.579,55 Euro (Stand: 30.11.2016)) zur Kenntnis.
b) Für die geleisteten bzw. noch zu leistenden überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 von rd. 19.688,80 Euro wird die Zustimmung / nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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199,5 kB
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Anschrift
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