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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-04GV-015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für eine Realsteuererhebung mit gegenüber dem Vorjahr erhöhten Hebesätzen und einer Entscheidung über die Haushaltssatzung erst im Frühjahr 2017, wird für den Erlass der Steuerbescheide zur 1. Fälligkeit 15.02.2017 die Verabschiedung einer Hebesatzsatzung empfohlen.

Nach dem derzeitigen Planungsstand wird für den Haushalt 2017 ein erhebliches Defizit im Ergebnisplan (Haushaltsfehlbetrag) gerechnet. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, ist im Finanzausschuss beraten worden, die Hebesätze zu mindest an das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen.

Nach ausführlicher Beratung hat sich der Ausschuss mit 2 Nein-Stimmen gegen die Empfehlung einer Hebesatzerhöhung ausgesprochen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

611100.401100, 611100.401100, 611100.401300

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Festzsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Hasselberg (Hebesatzsatzung) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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