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12.12.2016 - 5 Beratung und Beschluss über die Festsetzung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 12.12.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
- Beschluss:
- abgelehnt
Nach dem derzeitigen Planungsstand wird für den Haushalt 2017 mit einem erheblichen Defizit im Ergebnisplan (Haushaltsfehlbetrag) gerechnet. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, ist im Finanzausschuss beraten worden, die Hebesätze mindestens an das Niveau der Nivellierungssätze anzupassen.
Hierfür bietet es sich an, eine Hebesatzsatzung zu erlassen, um eine entsprechende Veranlagung der Steuern bereits zur ersten Fälligkeit 2017 in der geplanten Höhe durchzuführen und somit eine Korrekturveranlagung zu vermeiden.
Nach ausführlicher Beratung hat sich der Finanzausschuss mit 2 Nein-Stimmen gegen die Empfehlung einer Hebesatzerhöhung ausgesprochen.
Die Gemeindevertretung diskutiert sehr kontrovers über eine Anhebung der Steuerhebesätze bei den Grundsteuern A und B. Die Befürworter einer Anhebung argumentieren mit der Verantwortung für einen ausgeglichenen Haushalt, die Gegner sehen bei der Grundsteuer große Ungerechtigkeiten, da die Bewertung einzelner Grundstücke stark voneinander abweicht und einzelne Zahler durch eine Erhöhung immer stärker belastet werden. Weiterhin wird argumentiert, dass sich das Haushaltsdefizit durch eine moderate Steuererhöhung auch nicht auffangen lässt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,3 kB
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