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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-00AA-054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die anstehenden Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad in Sterup wurden im Schulausschuss am 25.04. und im Amtsausschuss am 29.06.2016 besprochen. Gemäß Beschluss des Amtsausschusses soll für 2017 der 1. Bauabschnitt mit Maßnahmen im Rahmen von rd. 200.000 € für das Förderprogramm für kommunale Schwimmsportstätten angemeldet werden, in 2018/2019 soll dann der 2. Bauabschnitt durchgeführt werden. Im Rahmen der Antragstellung hat sich eine neue Sachlage ergeben: Laut Auskunft des Ministeriums wird dieses spezielle Förderprogramm nur noch 2017aufgelegt und nicht verlängert. Der Mitarbeiter des Ministeriums deutete auf Nachfrage an, dass eine  Aufnahme der geplanten Sanierungsmaßnahmen mit einer guten Förderquote (möglich bis 50% der förderfähigen Kosten) nach jetzigem Stand gute Aussichten auf Erfolg hat. Ebenfalls hätte eine erweiterte Antragstellung für beide Bauabschnitte gute Erfolgsaussichten, da die geplanten Maßnahmen genau den beabsichtigten Förderzielen entsprechen. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf rd. 300.000  € geschätzt, davon könnten                   275.000 €  (statt bisher 200.000 €) als förderfähig angemeldet werden. Aus wirtschaftlichen Gründen bietet es sich daher an, möglichst alle Maßnahmen in 2017 und damit über das Förderprogramm abzuwickeln. Der Umfang der Maßnahme erfordert Arbeiten, die auch außerhalb der Ferienzeiten erfolgen müssen, zumal die Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien in 2017 abgeschlossen sein muss. Sofern das Sanierungsprojekt umgesetzt werden soll, muss die Schwimmhalle nächstes Jahr daher für einen längeren Zeitraum gesperrt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

X

Nein:

 

 

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

In der Haushaltsplanung für 2017 sind 300.000 Euro als Investitionsmaßnahme einzuplanen

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:  keine

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad in Sterup sollen in einem Bauabschnitt in 2017 durchgeführt werden. Für das Förderprogramm „kommunale Schwimmsportstätten“ sind 275.000 € förderfähige Kosten anzumelden. Für die Haushaltsplanung 2017 sind  insgesamt 300.000 € zu veranschlagen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Schwimmhalle ist für den erforderlichen Zeitraum zu sperren.

 

 

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