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10.10.2016 - 10 Beratung und Beschluss über die Anmeldung der S...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 10.10.2016
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Stefan Boock
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Boock berichtet über die Entwicklung seit Anmeldungen der Maßnahme aufgrund der Beschlüsse des Schulausschusses am 25.04. und des Amtsausschusses vom 29.06.2016. Gemäß Beschluss des Amtsausschusses sollte für 2017 der 1. Bauabschnitt mit Maßnahmen im Rahmen von rd. 200.000 € für das Förderprogramm für kommunale Schwimmsportstätten angemeldet werden, in 2018/2019 sollte dann der 2. Bauabschnitt durchgeführt werden.
Im Rahmen der Antragstellung hat sich eine neue Sachlage ergeben: Laut Auskunft des Ministeriums wird dieses spezielle Förderprogramm nur noch 2017aufgelegt und nicht verlängert. Der Mitarbeiter des Ministeriums deutete auf Nachfrage an, dass eine Aufnahme der geplanten Sanierungsmaßnahmen mit einer guten Förderquote (möglich bis 50% der förderfähigen Kosten) nach jetzigem Stand gute Aussichten auf Erfolg hätte. Ebenfalls hätte eine erweiterte Antragstellung für beide Bauabschnitte gute Erfolgsaussichten, da die geplanten Maßnahmen genau den beabsichtigten Förderzielen entsprechen. Die Gesamtkosten der Maßnahme wurden auf rd. 300.000 € geschätzt, davon könnten 275.000 € (statt bisher 200.000 €) als förderfähig angemeldet werden. Aus wirtschaftlichen Gründen biete es sich daher an, möglichst alle Maßnahmen in 2017 und damit über das Förderprogramm abzuwickeln.
Nach Bekanntwerden der Information in den Ferien habe er den stellv. Schulausschuss-vorsitzenden Franke informiert und danach den Antrag in geänderter Form aufrecht erhalten.Er weist darauf hin, dass der Umfang der Maßnahme Arbeiten außerhalb der Ferienzeiten erfordert und dass die Maßnahme gemäß den Förderrichtlinien in 2017 abgeschlossen sein muss. Sofern das Sanierungsprojekt umgesetzt werden soll, wird die Schwimmhalle nächstes Jahr daher für einen längeren Zeitraum gesperrt werden.
Amtsvorsteher Johannsen stellt fest, dass die Schwimmhalle in der Region ein Alleinstellungsmerkmal hat, während der Finanzausschussvorsitzende Linde zu bedenken gibt, dass die Amtsumlage nicht angehoben werden sollte.
Beschluss:
Die Sanierungsmaßnahmen am Schwimmbad in Sterup sollen in einem Bauabschnitt in 2017 durchgeführt werden. Für das Förderprogramm „kommunale Schwimmsportstätten“ sind 275.000 € förderfähige Kosten anzumelden. Für die Haushaltsplanung 2017 sind insgesamt 300.000 € zu veranschlagen. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, die entsprechenden Aufträge an die jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die Schwimmhalle ist für den erforderlichen Zeitraum zu sperren.
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