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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-15GV-016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Sterup spricht sich für eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG durch Aktienerwerb aus.

Die HanseWerk AG bietet den Kommunen seit August 2010 die Möglichkeit, die Energiewende aktiv mitzugestalten und am wirtschaftlichen Erfolg teilzuhaben und hat der Gemeinde Sterup jetzt mit beiliegendem Schreiben vom 25. Mai 2016 u.a. ein aktualisiertes Angebot für eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG nebst Hinweise für den Aktienerwerb in 2016, Formular „Beitritt zum Konsortialvertrag“ u. Formular „Kaufangebot zum Erwerb von Aktien“ vorgelegt.

Danach kann die Gemeinde Sterup regulär 135 Aktien kaufen. Des Weiteren wird den erwerbsberechtigten Kommunen erstmals die Möglichkeit geboten, maximal die doppelte Anzahl der Aktien zu erwerben, die ihr jeweils nach dem Verteilungsschlüssel zusteht (sog. Optionsaktien).

Der Preis pro Aktie beträgt 4.695,24 Euro. Beim Aktienkauf im Zeitraum 01.07.-30.09.2016 sind neben dem Aktienkaufpreis sog. Stückzinsen zu entrichten. Bei der Dividendenauszahlung in 2017 (für das Geschäftsjahr 2016) wird an die Aktionäre eine komplette Dividende für 12 Monate ausgezahlt. Da durch den Erwerb der Aktien im 3. Quartal 2016 kein kompletter Haltezeitraum von 12 Monaten erzielt wird, ist die in 2017 für diesen Zeitraum dann zu viel erhaltene anteilige Dividende vom Erwerb beim Kauf der Aktien in 2016 zu bezahlen. Die Höhe der Stückzinsen ist vom Erwerbszeitpunkt abhängig. Bei einem Aktienerwerb zum Erwerbsstichtag 30.09.2016 betragen die vom Erwerber zu zahlenden Stückzinsen pro Aktie 75,85 Euro.

Der Kommunalaufsicht Schleswig-Flensburg ist mit Schreiben vom 30.08.2016 die beabsichtigte Beteiligung der Gemeinde Sterup an der Schleswig-Holstein Netz AG gem.  § 108 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein förmlich angezeigt worden. 

Die Finanzierung des Erwerbs der Aktien soll in voller Höhe durch Kreditmittel als wirtschaftlich zweckmäßigste Form (rentierliche Schulden) erfolgen.

Die Gemeinde sieht für eine Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG neben einem Mitspracherecht beim Betrieb und Ausbau der Energienetze besonders auch die Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg durch eine attraktive Garantiedividende, und dass die HanseWerk AG zur Risikominimierung eine Kapitalgarantie für eine Veräußerung im Jahr 2021 abgegeben hat.

 

Der Bestand an eigenen Finanzmitteln / liquiden Mitteln beläuft sich unter Berücksichtigung der vorauss. Ergebnisse 2014 und 2015 sowie der Veränderung durch den geplanten 1. Nachtragshaushalt 2016 auf rd. 201.800 Euro.

Diese Mittel sollen insbes. für notwendige Investitionen künftiger Jahre verwendet werden.

 

Kreditaufnahme zum Aktienerwerb in Höhe 633.900 Euro mit einer Laufzeit von rd. 5 Jahren, Tilgung durch Erlös aus Aktienverkauf in 2021.

Es wird ein Festzins für die Dauer der Laufzeit bis max. 0,25 %/Jahr erwartet.

Dem sich danach errechnenden jährlichen Zinsaufwand von rd. 1.600 Euro steht eine jährliche Garantiedividende für 135 Aktien a‘ 152,11 Euro = 20.534,85 Euro abzüglich 15% Kapitalertragssteuer 3.080,23 Euro abzüglich 5,5% Solidaritätszuschlag 169,41 Euro = 17.285,21 Euro gegenüber.“

In dem vorliegenden Entwurf 1. Nachtragshaushalt 2016 der Gemeinde Sterup sind im

 

Die Kommunalaufsicht Schleswig-Flensburg hat mit beiliegendem Schreiben vom 31.08.2016 mitgeteilt, dass sie der angezeigten Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG nicht widersprechen wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Siehe Erläuterungen im 1. Nachtrags-haushalt 2016

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Sterup beteiligt sich an der Schleswig-Holstein Netz AG. Dafür wird die Gemeinde nach Vorliegen der kommunalrechtlichen Voraussetzungen unter Bezug auf das Angebot der HanseWerk AG, Quickborn, vom 25.05.2016    135  Aktien zu einem Stückpreis von 4.695,24 € mit einer Gesamtsumme von 633.8573,40 € möglichst zum Erwerbsstichtag 30.09.2016 erwerben.

Die Beteiligung soll ab dem Tag des Erwerbs für die Mindesthaltefrist erfolgen.

Die Finanzierung des Erwerbs der Aktien soll in voller Höhe durch Kreditmittel als wirtschaftlich zweckmäßigste Finanzierung erfolgen.

 

 

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Anlagen

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