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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2016-00AA-046

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten. 

 

Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 des Amtes Geltinger Bucht zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Amtsausschuss die erforderliche Genehmigung nachträglich zu erteilen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Beschlussvorschlag

a) Der Amtsausschuss nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis.

 

 b) Der Amtsausschuss erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016. 

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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