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ALLRIS - Auszug

29.06.2016 - 14 Über- / außerplanmäßige Aufwendungen und Auszah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen dürfen nur geleistet werden, wenn der Amtsausschuss zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen (gemäß § 4 der Haushaltssatzung des Amtes Geltinger Bucht bis zu 5.000,- €) kann der Amtsvorsteher die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben erteilen. Der Amtsvorsteher hat dem Amtsausschuss über die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen mindestens halbjährlich zu berichten. Der Finanzausschuss des Amtes Geltinger Bucht hat die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2016 des Amtes Geltinger Bucht zur Kenntnis genommen und empfiehlt dem Amtsausschuss die erforderliche Genehmigung nachträglich zu erteilen.

Stellvertretendes Amtsausschussmitglied Wertenbruch sieht bei der Ermächtigung bis zu einem Betrag von 5.000 € einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.

Dies wird geprüft.

rgermeister Theet-Meints erkundigt sich nach den Kosten für die Schwammsanierung, die unterhalb des veranschlagten Betrages geblieben sind. Die Kosten sind ausgewiesen, weil im Haushalt kein Produktkonto vorhanden war.   

 

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Beschluss:

 

a) Der Amtsausschuss nimmt den Bericht über die in der Anlage aufgeführten unerheblichen über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis.

 

 b) Der Amtsausschuss erteilt die nachträgliche Zustimmung (Genehmigung) gem. § 95 d Gemeindeordnung für die in der Anlage aufgeführten weiteren über- / außerplanmäßig geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2016. 

 

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Abstimmung:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon

anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

20

20

20

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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