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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2024-00AA-406

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt sieht gemäß § 5 Absatz.4 Amtsordnung in Verbindung mit dem Schulgesetz SH § 48 ff das Gemeinwohl gefährdet.

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Gemeinde einen mittleren Bildungsabschluss ermöglicht. Dieses wurde bisher durch die Amtsstruktur umgesetzt und in sehr guter Weise gewährleistetr alle Schüler*innen. Durch mögliche Austritte aus dieser Gemeinschaftsschulträgerschaft wird diese gewachsene und gelebte Praxis unterlaufen.  Die Gemeinschaftsschule in Sterup ist seit 1974 für die gesamte Region die Anlaufstelle für einen mittleren Bildungsabschluss. Sie feiert dieses Jahr ihr 50jähriges Bestehen und hat eine Auslastung von ca. 350 Schüler*innen.

 

Seit der Fusion 2008 der Ämter Gelting und Steinbergkirche besuchen vermehrt Kinder aus den östlichen Amtsgemeinden diese Schule. Man kann behaupten, sie ist regional etabliert.

 

Bei einem Austritt aus der Gemeinschaftsschulträgerschaft von nur zwei Gemeinden, der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche, entfallen der Solidargemeinschaft Amt schon 30% der finanziellen Leistungsfähigkeit. Damit droht den verbleibenden Gemeinden eine finanzielle Überforderung für die Gemeinschaftsschulträgerschaft. An der Gemeinschaftsschule und den dazugehörigen Schwimm- und Sportstätten stehen zahlreiche Investitionen an, die die Gemeinden zusätzlich belasten werden. Weiterhin können zusätzliche Synergieeffekte nicht erzielt werden.

 

Es ist zu befürchten, dass ein Dominoeffekt eintritt und noch weitere Gemeinden eine Rückübertragung verlangen könnten.

 

Anzumerken ist hierbei, dass die Zahlung von Schulkostenbeiträgen nur den Zeitraum des Schulbesuches finanziert, jedoch langlaufende tige Investitionen sowie Personalausstattung nicht planbar abdecken.

  

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht widerspricht dem Rückübertragungsverlangen der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche in Bezug auf die Schulträgerschaft der Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht, weil dem Austritt ein überwiegendes Interesse des Gemeinwohls entgegensteht.

 

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

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