Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
ALLRIS - Auszug

13.03.2024 - 10 Widerspruch gegen die Rückübertragungsverlangen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Das Amt sieht gemäß § 5 Absatz.4 Amtsordnung in Verbindung mit dem Schulgesetz SH § 48 ff das Gemeinwohl gefährdet.

 

Der Gesetzgeber sieht vor, dass jede Gemeinde einen mittleren Bildungsabschluss ermöglicht. Dieses wurde bisher durch die Amtsstruktur umgesetzt und in sehr guter Weise gewährleistet für alle Schüler*innen. Durch mögliche Austritte aus dieser Gemeinschaftsschulträgerschaft wird diese gewachsene und gelebte Praxis unterlaufen.  Die Gemeinschaftsschule in Sterup ist seit 1974 für die gesamte Region die Anlaufstelle für einen mittleren Bildungsabschluss. Sie feiert dieses Jahr ihr 50jähriges Bestehen und hat eine Auslastung von ca. 350 Schüler*innen.

 

Seit der Fusion 2008 der Ämter Gelting und Steinbergkirche besuchen vermehrt Kinder aus den östlichen Amtsgemeinden diese Schule. Man kann behaupten, sie ist regional etabliert.

 

Bei einem Austritt aus der Gemeinschaftsschulträgerschaft von nur zwei Gemeinden, der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche, entfallen der Solidargemeinschaft Amt schon 30% der finanziellen Leistungsfähigkeit. Damit droht den verbleibenden Gemeinden eine finanzielle Überforderung für die Gemeinschaftsschulträgerschaft. An der Gemeinschaftsschule und den dazugehörigen Schwimm- und Sportstätten stehen zahlreiche Investitionen an, die die Gemeinden zusätzlich belasten werden. Weiterhin können zusätzliche Synergieeffekte nicht erzielt werden.

 

Es ist zu befürchten, dass ein Dominoeffekt eintritt und noch weitere Gemeinden eine Rückübertragung verlangen könnten.

 

Anzumerken ist hierbei, dass die Zahlung von Schulkostenbeiträgen nur den Zeitraum des Schulbesuches finanziert, jedoch langlaufende nötige Investitionen sowie Personalausstattung nicht planbar abdecken.

 

Bürgermeister Jürgen Schiewer gibt für die Gemeinde Steinbergkirche zu Protokoll:

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche plant noch im März zu beschließen, in der Schulträgerschaft der Gemeinschaftsschule zu verbleiben.

 

Bürgermeister Dr. Claus Messer gibt zu bedenken, dass bei der Abwägung der Gemeinwohlgefährdung auch die Bedenken der Gemeinden zu beachten sind.

   

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht widerspricht dem Rückübertragungsverlangen der Gemeinden Hasselberg und Steinbergkirche in Bezug auf die Schulträgerschaft der Heinrich-Andresen-Schule Gemeinschaftsschule Geltinger Bucht, weil dem Austritt ein überwiegendes Interesse des Gemeinwohls entgegensteht.

  

Reduzieren

Abstimmung:

 

Anzahl der Stimmen des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

57

52

31

21

0

 

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt