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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-16GV-119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Wählergemeinschaft Aktiv für Stoltebüll WAS hat einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung gestellt. Der Antrag ist angefügt.

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stoltebüll wird redaktionell unter § 2ar Sitzungen in Fällen höherer Gewalt sowie in § 10 bei den Veröffentlichungen nach dem Baugesetzbuch in Absatz 4 angepasst.

 

Unter § 5 werden die ständigen Ausschüsse neu benannt und zum Teil mit bürgerlichen Mitgliedern besetzt. Die Aufgabengebiete der Ausschüsse werden erweitert.

 

Eine Besetzung von bürgerlichen Mitgliedern kann nicht im Finanzausschuss zugleich Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses erfolgen, da sich dieser Ausschuss mit sensiblen personenbezogenen Daten beschäftigt.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stoltebüll in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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24972 Steinbergkirche

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