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ALLRIS - Auszug

28.06.2023 - 9 Beratung und Beschluss über die 2. Änderungssat...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Wählergemeinschaft Aktiv für Stoltebüll – WAS – hat einen Antrag auf Änderung der Hauptsatzung gestellt. Der Antrag ist angefügt.

 

Die Hauptsatzung der Gemeinde Stoltebüll wird redaktionell unter § 2a für Sitzungen in Fällen höherer Gewalt sowie in § 10 bei den Veröffentlichungen nach dem Baugesetzbuch in Absatz 4 angepasst.

 

Unter § 5 werden die ständigen Ausschüsse neu benannt und zum Teil mit bürgerlichen Mitgliedern besetzt. Die Aufgabengebiete der Ausschüsse werden erweitert.

 

 

Eine Besetzung von bürgerlichen Mitgliedern kann nicht im Finanzausschuss zugleich Ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses erfolgen, da sich dieser Ausschuss mit sensiblen personenbezogenen Daten beschäftigt.

 

Die Gemeindevertretung Stoltebüll stimmt nach einer Diskussion über die einzelnen Änderungen gesondert ab:

 

-          Streichung des § 2a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

8

1

0

 

-          Besetzung der Ausschüsse in § 5 der Hauptsatzung

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

-          Änderung des § 10 der Hauptsatzung

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Stoltebüll beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Stoltebüll in der vorgelegten und erläuterten Fassung – ohne die Aufnahme des § 2a Sitzungen in Fällen höherer Gewalt.

 

 

Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

 

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TOP

 

Siehe Anlage.

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Anlagen zur Vorlage

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