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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2023-10GV-109

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Hauptsatzung der Gemeinde Rabel wird neu gefasst.

Es ergeben sich folgende zum Teil redaktionelle - Änderungen:

-          § 3 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt

-          § 4 Absatz 2 Nr. 6: Entscheidungsbefugnis der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bei Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000,00 €

-          § 5 Nr. 1: der Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll zukünftig mit 5 Personen besetzt sein

-          § 12 Verarbeitung personenbezogener Daten

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rabel beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Rabel in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

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Mittwochnachmittag
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