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ALLRIS - Auszug

05.06.2023 - 12 Beratung und Beschluss über die Neufassung der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Hauptsatzung der Gemeinde Rabel wird neu gefasst.

Es ergeben sich folgende – zum Teil redaktionelle - Änderungen:

  • § 3 Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
  • § 4 Absatz 2 Nr. 6: Entscheidungsbefugnis der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters bei Annahme und Vermittlung von Schenkungen, Spenden und ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000,00 €
  • § 5 Nr. 1: der Bau-, Wege- und Umweltausschuss soll zukünftig mit 5 Personen besetzt sein
  • § 12 Verarbeitung personenbezogener Daten

 

 

    

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Rabel beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Rabel in der vorgelegten und erläuterten Fassung.

 

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

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