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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2015-14GV-004

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Kommunale Prüfungsamt Nord hat sich anlässlich der durchgeführten Ordnungsprüfung in der Zeit vom 12.01. bis 13.03.2015 u. a. mit den gemeindlichen Regelungen zur Entschädigung befasst. Die festgestellten „Mängel“ sind in den Bemerkungen 2 bis 9 des Prüfungsberichtes aufgelistet worden. Ein Hinweis ist dabei die Nichteinhaltung des sog. Abstandsgebotes gem. § 9 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung für die Entschädigung der stellv. Bürgermeister. Nach der zur Zeit geltenden Satzung erhält der Stellvertreter für jeden Tag der Vertretung 1/30 der Entschädigung.

In der vorliegenden  1. Änderungssatzung ist festgelegt, dass der Stellvertreter 80 % der Entschädigung des Bürgermeisters erhält.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen vorhanden

Ja:

x

Nein:

 

Betroffenes Produktkonto:

 

Haushaltsansatz im lfd. Jahr: AfA / Jahr:

 

 

Noch zur Verfügung stehende Mittel:

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung der Ehrenbeamten und Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der weiteren für die Gemeinde ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungssatzung) in der vorliegenden Fassung.

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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