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07.12.2015 - 11 Beratung und Beschluss über die 1. Änderungssat...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mo., 07.12.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Rosemarie Marxen-Bäumer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Das Kommunale Prüfungsamt Nord hat sich anlässlich der durchgeführten Ordnungsprüfung in der Zeit vom 12.01. bis 13.03.2015 u. a. mit den gemeindlichen Regelungen zur Entschädigung befasst. Die festgestellten „Mängel“ sind in den Bemerkungen 2 bis 9 des Prüfungsberichtes aufgelistet worden. Ein Hinweis ist dabei die Nichteinhaltung des sog. Abstandsgebotes gem. § 9 Abs. 2 der Entschädigungsverordnung für die Entschädigung der stellv. Bürgermeister. Nach der zur Zeit geltenden Satzung erhält der Stellvertreter für jeden Tag der Vertretung 1/30 der Entschädigung.
In der vorliegenden 1. Änderungssatzung ist festgelegt, dass der Stellvertreter 80 % der Entschädigung des Bürgermeisters erhält.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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25,3 kB
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