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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-09GV-074

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

siehe Anlage

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt:

 

  1. Für den Bereich der Hofstelle Börsby im Süden des Gemeindegebiets wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB 2 Sonstiges Sondergebiet `Ferien auf dem Bauernhof `Börsby“ aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 44, Flur 6, Gemarkung Pommerby. Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Versorgungsangebotes auf dem Ferienhof geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass das Vorhaben sich in geordneter Art und Weise in die gegebene städtebauliche und landschaftsplanerische Situation einfügt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung der Planung soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.

 

 

 

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Anlagen

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