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ALLRIS - Auszug

15.07.2021 - 7 Bauleitplanung der Gemeinde Pommerby:1. Änderun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Hofanlage Börsby hat sich in den letzten Jahren zu einem beliebten Ferienziel für Familien entwickelt. Aufgrund der allgemeinen Marktlage soll die Schweinehaltung weiter eingeschränkt werden. Der dann leerfallende Schweinestall im nördlichen Teil der Hofanlage soll zum einem ländlichen Versorgungsangebot mit Hofladen und Hofcafé umgebaut werden. Damit wird das Nahversorgungsangebot und gastronomische Angebot für die gesamte Region aufgewertet. Vorgesehen ist die Einrichtung eines großgigen Ladens im Erdgeschoss, in dem eigene Produkte wie Fleisch (Schweine-, Galloway- und Wildfleisch) und zugekaufte Produkte aus der Region (z.B. Gemüse, Eier, Brötchen, Milchprodukte) angeboten werden. Zudem soll im Erdgeschoss ein Café eingerichtet werden. Im Obergeschoss des Gebäudes sind Mehrzweckräume vorgesehen, die sowohl für Feiern oder auch Seminare angemietet werden können oder für die Veranstaltung von kleinen Märkten genutzt werden können. Im nördlichen Teil der Hofanlage wird ein Cafégarten eingerichtet. Am Rande sind auch Aktivitätsangebote wie eine Bouleanlage vorgesehen, die sowohl von Feriengästen des Hofes als auch anderen Besuchern genutzt werden kann. r Laden- und Cafébesucher sollen Parkmöglichkeiten nördlich der Hofanlage hergestellt werden.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Pommerby beschließt:

 

  1. Für den Bereich der Hofstelle Börsby im Süden des Gemeindegebiets wird die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VB 2 “Sonstiges Sondergebiet Ferien auf dem Bauernhof Börsby“ aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 44, Flur 6, Gemarkung Pommerby. Lage und Umfang des Geltungsbereichs sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung des Versorgungsangebotes auf dem Ferienhof geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll sicherstellen, dass das Vorhaben sich in geordneter Art und Weise in die gegebene städtebauliche und landschaftsplanerische Situation einfügt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  3. Mit der Ausarbeitung der Planung soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll in Form einer Anhörung durchgeführt werden.

 

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Abstimmung:

 

Anzahl der Mitglieder des Gremiums

davon anwesend

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

6

6

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

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