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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2021-03GV-173

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. § 4 der Gemeindeordnung und des § 45 des Straßen- und Wegegesetzes erlässt die Gemeinde Gelting eine Straßenreinigungssatzung. Die bisher gültige Satzung ist aus dem Jahr 1990. Da in der Gemeinde Gelting mittlerweile mehr Straßen vorhanden sind ist es notwendig gewesen, die alte Satzung zu überarbeiten und die neuen Straßen mit in die Straßenreinigungssatzung mit aufzunehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting beschließt die Straßenreinigungssatzung in der vorliegenden Form. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

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