Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.
Beschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.
Zuständigkeit
Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
§ 71 SGB XII
verwandte Vorgänge
- Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen, Minderjährige mit körperlichen, geistigen Behinderungen oder Sinnesbeeinträchtigungen beantragen
- Hilfe im Haushalt beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen
- Hilfen für Menschen, die durch eine Unrechtshaft zu Schaden gekommen sind
Ansprechpartner
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0Fax: +49 4621 87-344E-Mail: hilfe-zur-pflege[at]schleswig-flensburg.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 14:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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