Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen.

Die Sozialhilfe unterstützt Menschen in Notlagen, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wenn Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie zunächst eine Beratung zur Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Rahmen dieser Beratung können die erforderlichen Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden. Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen informiert, die zuerst beantragt werden müssen.

Sie können Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beispielsweise folgende Leistungen bekommen:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, zum Beispiel Krankenkassenbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei stationärer Unterbringung

Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwierigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung erbracht werden
  • Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten können gewährt werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen;
    • Besondere Lebensverhältnisse:
      • keine oder keine ausreichende Wohnung
      • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
      • gewaltgeprägte Lebensumstände
      • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
      • vergleichbare nachteilige Umstände
    • Soziale Schwierigkeiten:
      • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
      • Finden eines Arbeitsplatzes
      • Erhalt eines Arbeitsplatzes
      • familiäre oder andere soziale Beziehungen
      • Straffälligkeit
  • es werden auch weitere mögliche Unterstützungsleistungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

 

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle Ihres Kreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder des Landes.

  • Kreis oder kreisfreie Stadt oder bei Übertragung Gemeinde oder Amt (ambulante Hilfen)
  • Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (stationäre Hilfen)

 

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

 

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

 


Ansprechpartner


Fax: 04621 87-569E-Mail: eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.deWeb: www.schleswig-flensburg.de/

Postanschrift:Flensburger Straße 724837Schleswig


Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 15:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Eloo

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Elsholz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Flor

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Freiberg

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Frenzen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Gombert

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Hagge

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Johannsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Jordt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Kuhn

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Liem

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Matthiesen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Repenning

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Rivinius

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Steinkraus

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Tams

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Welter

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Wilkens

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung



Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
08:00 - 12:00 Uhr

Mittwochnachmittag
14:00 - 18:00 Uhr

ausschließlich mit Terminvereinbarung

Terminvergabe Ansprechpersonen Kontakt