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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-119

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 26.03.2019 hat die Gemeindevertretung Gelting der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gelting zugestimmt. Demnach wählt die Gemeindevertretung nach § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung Gemeindevertreter/innen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern. Die Art der Stellvertretung geschieht nach den von den Fraktionen für ihre Ausschussmitglieder aufgestellten Listen. Die Zahl der Stellvertreter in den Ausschüssen Haupt- und Finanzausschuss, Infrastruktur- und Umweltausschuss, Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle sowie Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark wird auf drei festgesetzt.

Um die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse zu gewährleisten, werden jeweils 3 Gemeindevertreter/innen als Stellvertreter/innen in die Ausschüsse gewählt:

 

-          Haupt- und Finanzausschuss

-          Infrastruktur- und Umweltausschuss

-          Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle

-          Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting wählt jeweils 3 Gemeindevertreter/innen als Stellvertreter/innen  in die folgenden Ausschüsse:

 

-          Haupt- und Finanzausschuss

-          Infrastruktur- und Umweltausschuss

-          Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle

-          Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark

 

 

 

 

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