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Vorlage - 2019-03GV-119
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von stellvertretenden Ausschussmitgliedern nach § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Gelting
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Gelting
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Wahl
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21.01.2020
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Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Gelting
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Wahl
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28.01.2020
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 26.03.2019 hat die Gemeindevertretung Gelting der 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Gelting zugestimmt. Demnach wählt die Gemeindevertretung nach § 5 Absatz 2 der Hauptsatzung Gemeindevertreter/innen zu stellvertretenden Ausschussmitgliedern. Die Art der Stellvertretung geschieht nach den von den Fraktionen für ihre Ausschussmitglieder aufgestellten Listen. Die Zahl der Stellvertreter in den Ausschüssen Haupt- und Finanzausschuss, Infrastruktur- und Umweltausschuss, Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle sowie Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark wird auf drei festgesetzt.
Um die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse zu gewährleisten, werden jeweils 3 Gemeindevertreter/innen als Stellvertreter/innen in die Ausschüsse gewählt:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Infrastruktur- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle
- Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Gelting wählt jeweils 3 Gemeindevertreter/innen als Stellvertreter/innen in die folgenden Ausschüsse:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Infrastruktur- und Umweltausschuss
- Ausschuss für Sport, Soziales und Birkhalle
- Ausschuss für Tourismus, Wirtschaftsförderung, Bürgerpark

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