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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-10GV-060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der vorliegende doppische Haushaltsentwurf 2020 wurde von der Verwaltung, unter Berücksichtigung aller für das Haushaltsjahr gefassten Beschlüsse sowie der Grundlagen aus dem Haushaltserlass 2020 des Innenministeriums aufgestellt und im Finanzausschuss der Gemeinde Rabel am 09.12.2019 beraten.

 

Neben weiteren Konsolidierungsmaßnahmen ist dringend erforderlich die Hebesätze für die Grundsteuer A von 360 auf 380 v.H., für die Grundsteuer B von 360 auf 425 v.H  anzuheben.

Diese Hebesätze sind im § 3 der Haushaltssatzung festgesetzt.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist im Ergebnisplan trotz aller geplanten Maßnahmen weiterhin einen Fehlbetrag in Höhe von 25.500,- € aus. Aus diesem Grunde zieht es die Gemeindevertretung in Betracht, für 2020 eine Fehlbetragszuweisung zu beantragen.

 

Als wesentliche investive Maßnahme ist für 2020 die Sanierung der Mietwohnung in der alten Schule geplant. Die Finanzierung dieser Maßnahme kann über die vorhandenen liquiden Mittel dargestellt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Rabel beschließt die Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Rabel in der vorgelegten Fassung.

 

 

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Anlagen

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