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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-03GV-116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt die Gemeinde das Ziel, eine planerische Grundlage für die bedarfsgerechte wohnbauliche Entwicklung im Bereich Kleingaarwang zu schaffen.

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeindevertretung das formelle Planverfahren ein.

Der Bereich ist in der anliegenden Übersichtskarte dargestellt.

   

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Gelting beschließt folgendes:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet westlich des bestehenden Spielplatzes an der Straße "Kleingaarwang". Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, vorhandene Strukturen planungsrechtlich zu aktivieren und bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1.  Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll die „Ingenieurgesellschaft Nord GmbH“ in Schleswig beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Anhörung erfolgen. 

 

 

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Anlagen

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