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Vorlage - 2019-14GV-136
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung in der Gemeinde Steinbergkirche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Masterplan Scheersberg" (Erweiterung Bettenhaus) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Dirk Petersen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung der Gemeinde Steinbergkirche
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Beratung und Beschluss
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02.12.2019
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Sachverhalt
Am 02.09.2019 hatte die Gemeindevertretung Steinbergkirche den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Erweiterung des Bettenhauses auf dem Jugendhof Scheersberg. Zwischenzeitlich wurde auf Grundlage eines Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB durchgeführt, und es wurde der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das formelle Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:
Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten: - siehe Vorlagenanlage –
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt oder wird mit folgenden Änderungen gebilligt: ……
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet (www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung) einzustellen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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8,5 MB
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