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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-136

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 02.09.2019 hatte die Gemeindevertretung Steinbergkirche den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 gefasst und damit das förmliche Bauleitplanverfahren eingeleitet. Wesentliches Ziel der Planung ist die Erweiterung des Bettenhauses auf dem Jugendhof Scheersberg. Zwischenzeitlich wurde auf Grundlage eines Vorentwurfs die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/TÖB durchgeführt, und es wurde der Entwurf des B-Planes ausgearbeitet. Nach Beratung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung kann die Gemeindevertretung nunmehr mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss den Planentwurf in das formelle Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung werden mit folgendem Ergebnis beraten: - siehe Vorlagenanlage –

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 einschließlich Begründung wird in der vorliegenden Form gebilligt oder wird mit folgenden Änderungen gebilligt: ……

 

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die auszulegenden Unterlagen ins Internet (www.amt-geltingerbucht.de, Rubrik Bürgerservice/Bauleitplanung) einzustellen.

 

 

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Anlagen

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Amtsverwaltung Geltinger Bucht

Anschrift

Holmlück 2
24972 Steinbergkirche

Fon: 0 46 32 / 84 91 - 0
Fax: 0 46 32 / 84 91 - 30

Öffnungszeiten

Mo., Mi., Do. und Fr.
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Mittwochnachmittag
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