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Vorlage - 2019-7WZV-019
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über den Neubau eines Brunnens auf dem Gelände des Wasserwerkes in Stenderup
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzabteilung
- Bearbeiter:
- Hauke Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln
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Beratung und Empfehlung
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03.12.2019
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Erledigt
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Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln
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Beratung und Beschluss
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03.12.2019
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Sachverhalt
Das geologische Büro Dr. P. Hempel, Kiel wurde beauftragt, einen hydrogeologischen Auswertungsbericht für das Wasserwerk Stenderup zu erstellen.
Dieser ausführliche Bericht wurde dem Wasserzweckverband Ostangeln im September diesen Jahres vorgelegt. Neben der Darstellung der Fördermengen und Grundwasserbeschaffenheit wurde auch festgestellt, dass der Bau eines Ersatzbrunnens zeitnah umgesetzt werden sollte.
„Das hohe Betriebsalter der Brunnen I und II von rund 60 Jahren und die daraus resultierende nachlassende Ergibigkeit der Brunnen erfordert den zeitnahen Bau eines Ersatzbrunnens, bevor es zu einem spontanen Brunnenzusammenbruch kommt, wie bei Brunnen III geschehen.“
Herr Dr. Hempel schätzt die Kosten für den Neubau eines Brunnens inklusive Ingenieurkosten und Rückbau des Brunnens I auf rund 348.000 € netto ein.
Zur Durchführung der Maßnahme muss ein Ingenieurvertrag abgeschlossen werden. In der Folge sollte die Ausschreibung des Brunnenbaus und des Rückbaus des Brunnen I erfolgen.
Beschlussvorschlag
Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss des Wasserzweckverbandes Ostangeln empfiehlt der Verbands-versammlung, den Verbandsvorsteher zu ermächtigen, einen Ingenieurvertrag abzuschließen und die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten durchführen zu lassen. Weiterhin wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, dem günstigsten Bieter den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zu erteilen.
Verbandsversammlung:
Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Ostangeln beschließt, den Verbandsvorsteher zu ermächtigen, einen Ingenieurvertrag abzuschließen und die Ausschreibung der erforderlichen Bauarbeiten durchführen zu lassen. Weiterhin wird der Verbandsvorsteher ermächtigt, dem günstigsten Bieter den Auftrag zur Durchführung der Arbeiten zu erteilen

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