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Vorlage - 2019-00AA-178
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschluss über die Einrichtung von Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr an den Schulen im Amt Geltinger Bucht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kirsten Scharf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss Geltinger Bucht
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Beratung und Empfehlung
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19.11.2019
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Erledigt
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Amtsausschuss des Amtes Geltinger Bucht
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Beratung und Beschluss
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25.11.2019
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Sachverhalt
An den Schulausschuss des Amtes Geltinger Bucht ist von allen Schulleitungen der Wunsch an das Amt als Schulträger auf Einrichtung von Einsatzstellen für ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) herangetragen worden.
Grundsätzlich können Ämter und Gemeinden nach § 10 Absatz 1 Nr. 3 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (JFDG) Einsatzstellen für FSJ-Plätze sein. Die vorgeschriebenen Seminare in einem Umfang von 25 Tagen pro Jahr können bei entsprechenden Anbietern geleistet werden.
Die Aufgabenfelder, die durch den FSJ-Platz an einer Schule übernommen oder begleitet werden können, sind sehr vielfältig:
- Unterstützung und Durchführung von Ganztagsangeboten
- Mitarbeit in der Nachmittags- oder Hausaufgabenbetreuung
- Begleitung und Unterstützung von Lehrer/-innen im Unterricht (zum Beispiel bei der Begleitung einzelner Lerngruppen, einzelner Schüler und Schülerinnen)
- Begleitung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei Maßnahmen des individuellen Förderns und Forderns (bspw. Leseförderung, Förderkurse)
- Unterstützung von Schülerprojekten
- Gestaltung und Durchführung eigener Projekte (zum Beispiel Schülerbibliothek, Schülerzeitung, Schülerradio, Schul-Website, Schülerfirma, Schulveranstaltungen)
- Hilfe bei der Organisation von Schul- und Klassenfesten, Exkursionen und Klassenfahrten
- Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates.
Durch eine umfangreiche Recherche wurde festgestellt, dass man sich bezüglich der rechtlichen Abwicklung, für das Bewerbungsverfahren und weiterer organisatorischer Dinge eines Rechtsträgers für das FSJ bedienen sollte. Anbieter wären u.a. die Diakonissenanstalt in Flensburg, der Paritätische, das DRK und das Diakonische Werk. Die Diako in Flensburg arbeitet mit dem Ökumenisches Bildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen gGmbH in Flensburg (ÖBiZ) für die pädagogische Beratung zusammen. Die vorgeschriebenen Seminare würden in Flensburg angeboten werden. Die Zusammenarbeit mit dem ÖBiZ wird auch durch das Amt Eggebek befürwortet, das seit 2013 FSJ-Stellen an Schule und Kindergärten anbietet.
Es ergeben sich folgende Kosten:
- 354,- € pro Monat pro FSJ als Taschengeld inklusive Verpflegungs- und Unterkunftsbetrag
- Reisekosten für die Teilnahme an den Seminaren
- Sozialversicherungsbeiträge
- Kosten für pädagogische Begleitung und Seminare
Pro FSJ-Platz sind somit jährlich 7.800,- € im Haushalt einzuplanen.
Von der Einrichtung von kostengünstigeren Bundesfreiwilligendienststellen (der Bund bezuschusst diese Stellen mit einem Betrag von maximal 250,- € pro Monat) an den Grundschulen wird von mehreren Rechtsträgern abgeraten, da das Antrags- und Abwicklungsverfahren mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA) kompliziert und umfangreich sei.
Für die Gemeinschaftsschule könnte über das Landesprogramm FSJ-Schule eine Einsatzstelle eingerichtet werden, die für den Schulträger kostenneutral wäre. Die komplette Abwicklung unterliegt in diesem Programm dem Land Schleswig-Holstein, das direkt mit der Schule in ein Vertragsverhältnis zum FSJ-Schule eintritt.
Es ist zu bedenken, dass durch die Einrichtung von FSJ-Plätzen an den Grundschulen in einem nicht unerheblichen Rahmen auch eine Verwaltungskraft im Amt Geltinger Bucht als Ansprechpartner für den Rechtsträger des FSJ sowie für die Einsatzstellen und die FSJ-ler gebunden wird.
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss des Amtes Geltinger Bucht empfiehlt dem Amtsausschuss:
Der Amtsausschuss beschließt die Einrichtung von jeweils einem FSJ-Platz an den Grundschulen im Amt Geltinger Bucht. Die notwendigen Haushaltsmittel in der Gesamtsumme von 31.200,- € sind ab dem Haushaltsjahr 2020 einzuplanen. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen. Die Ausschreibung der Stellen erfolgt erstmals zum 01.08.2020. Der Amtsvorsteher wird ermächtigt, mit einem Rechtsträger für den Freiwilligendienst vertragliche Vereinbarungen sowie die weiteren Vorbereitungen für das FSJ zu treffen.

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