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ALLRIS - Vorlage

Vorlage - 2019-14GV-132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Steinbergkirche plant die Ausweisung von Wohnbauflächen. Zu diesem Zweck ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 geplant. Es handelt sich hierbei um das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße (sh. Übersichtsplan). Es ist ein allgemeines Wohngebiet geplant. Die Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Rahmen der Berichtigung erfolgen. Der B-Plan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13b i.V.m. § 13a und § 13 BauGB aufgestellt werden. Das bedeutet u.a., dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden kann; es ist keine Umweltprüfung erforderlich.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung Steinbergkirche beschließt:

 

  1. Für das Gebiet südlich der Bredegatter Straße, östlich des Schosterwegs und westlich der Kanonenstraße wird ein B-Plan im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die 57. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Gemeinden des ehemaligen Amtes Steinbergkirche wird im Wege der Berichtigung gem. § 13b i.V. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit dem B-Plan Nr. 24 „Bredegatter Straße“ soll ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.
  2. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie von der frühzeitigen Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  3. Der Ausstellungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll die Ing. gemeinschaft Sass & Kollegen, Albersdorf beauftragt werden.

 

 

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Anlagen

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